Betreff: Wichtigs BGH Urteil bringt Ihnen viel Geld
Von: LERVI Verlag LLC – lervicontact@mail2online.com
Hallo und guten Tag,
dieses BGH-Urteil macht es möglich, dass Sie mit diesem einen Brief mehrere hundert oder sogar tausend Euro erstattet bekommen.
mehr Infos hier
Mit freundlichen Grüßen
Schöne Grüße
Kundensupport-Team
Der Link führt auf die Webseite: „http://dcng.biz/pages/Kreditgebuehren-Erstattung-Set/?c=259094“ und wieder einmal wird man vollgelabert, dass die Bank Kredit-Gebühren zurückerstatten muss. Und ständig wird auf einen Brief hingewiesen, den man an die Kredit-Vergeber schicken soll. Bla…bla…bla… Und am Ende des Videos könne man den Brief downloaden. Stimmt…am Ende des Videos kann man diesen Brief zum Schnäppchen-Preis von 14 Euro kaufen und der Normal-Preis sei immerhin 47 Euro. 🙂
Hier bekommen Sie einen Muster-Text und das garantiert kostenlos, ohne die Daten zu speichern.
So viel Geld können Sie zurückholen
Es kommt ganz auf Ihren Vertrag an, um welche Summe es bei Ihnen geht. Unserer Erfahrung nach machen die Bearbeitungsgebühren meistens zwischen ein und vier Prozent der Darlehenssumme aus. Bei einem kleinen Ratenkredit über 2.000 Euro, bei dem ein Prozent Gebühr erhoben wurde, sind das nur 20 Euro. Wenn es aber um einen Autokredit über 15.000 Euro mit vier Prozent Gebühren geht, stehen Ihnen 600 Euro zu. Und bei Immobilienfinanzierungen kann es in die Tausende gehen.
Und wie versprochen der Muster-Text gefunden bei http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/musterbrief/
Darlehenskonto:
Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,
am habe ich mit Ihnen einen Darlehensvertrag über eine Darlehenssumme von … Euro abgeschlossen. Für die Kreditbearbeitung habe ich ohne Rechtsgrund ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von Euro zahlen müssen.
Als Entgelt für die Gewährung des Darlehens können Sie ausschließlich einen Zins beanspruchen, den Sie zur Deckung aller entstehenden Kosten verwenden müssen. Die Berechnung einer zusätzlichen Kreditbearbeitungsgebühr neben dem Zins ist unzulässig, da Sie damit Kosten für Bearbeitungsaufwand und Bonitätsprüfung auf mich als Kunden in unzulässiger Weise abwälzen. Diese Kosten haben Sie nicht für eine zusätzliche Dienstleistung für mich erhoben, sondern allein für Aufwand, den Sie in Ihrem eigenen Interesse betrieben haben. Die von Ihnen verwendete Preisnebenabrede stellt eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr.1 BGB dar und ist damit unwirksam. Das wurde von vielen Oberlandesgerichten und Landgerichten bundesweit bereits so entschieden und nunmehr vom BGH bestätigt (BGH, Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).
Unter Berufung auf diese BGH-Rechtsprechung fordere ich die von mir ohne Rechtsgrund gezahlte Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro nach § 812 BGB zurück zuzüglich Nutzungsersatz nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr seit Berechnung der Gebühr. Bei Zahlungen an eine Bank besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGH, Urteil vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13).
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von bis zum auf folgendes Konto:
Mit freundlichen Grüßen,