Online-Banking – Achtung neue Regelung

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Ab 1.9.19 ist es soweit und das Aus für iTan

Was auf den ersten Blick positiv wirkt, ist es für mich in einem bestimmten Punkt  ganz und gar nicht.

 

PSD2: Neuregelung des Zahlungsverkehrs

Eine weitere Neuregelung betrifft den Zugriff auf Konten durch Drittanbieter. Genau genommen schreibt die neue Verordnung vor, dass Geldhäuser Drittanbietern wie Finanz-Start-ups (auch „Fintechs“ genannt) den Zugriff auf Konten und Daten ihrer Kunden ermöglichen müssen, sofern der Konsument dem ausdrücklich zustimmt. Die PSD2 unterscheidet dabei drei Arten von Drittanbietern: Zahlungsauslösedienste wie Klarna, kartenausgebende Drittdienstleister und Kontoinformationsdienste.

Banken zur Zusammenarbeit verpflichtet

Vor allem letztgenannte dürften von der neuen Regelung profitieren. Sie standen in der Vergangenheit nämlich immer wieder im Clinch mit den Kreditinstituten. Der Grund: Viele Banken weigerten sich, den Betreibern der Informationsdienste einen Zugang zu den Konten und Daten der Kunden zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund griffen viele Dienste auf das als unsicher geltende „Screenscraping“ zurück, bei dem sie sich mittels der vom Kunden zur Verfügung gestellten Zugangsdaten im Online-Banking der Kreditinstitute anmeldeten und so an die Daten gelangten. Da Banken künftig aber zur Herausgabe einer entsprechenden Schnittstelle verpflichtet sind, ist das bald nicht mehr notwendig, um an die Daten zu gelangen.

Ich habe ein wirklich übles Gefühl dabei und die Banken werden wohl nicht grundlos dagegen gekämpft haben. Aber diese Gedanken soll sich jeder selbst machen ob er es gut oder schlecht findet.

Für mich ist die Digitalisierung insgesamt mehr als umstritten.

Insgesamt ist es eine gute Sache. Aber außer mir und meiner Bank hat niemand etwas auf meinem Konto zu suchen.

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