Tipps gegen Kostenfallen im Internet

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Vorab sollten Sie immer skeptisch sein, wenn persönliche Daten abgefragt werden. Bei Bestellungen per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung ist außer der Adresse weiter nichts erforderlich. Zur Korrespondenz reicht die E-Mail-Adresse und weder die Festnetz-, Handynummer noch das Geburtsdatum ist relevant.

Keine unberechtigte Forderung zahlen
Kosten müssen klar ersichtlich sein. Wenn die kosten nur unter den „AGBs“ nachzulesen sind, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

Auch wenn an kaum sichtbarer Stelle auf Kosten verwiesen wird, muss nicht bezahlt werden. Sie können sich im Zweifelsfall Rechtsrat bei einem Anwalt oder Verbraucherzentrale einholen, falls Sie verunsichert sind. Ich persönlich mache in so einem Fall generell nichts. Meist scheuen diese Abzocker eine gerichtliche Auseinandersetzung, wie der imaginäre Teufel das Weihwasser. Auch bei massiven Mahnungen nicht einschüchtern lassen. Oft kommt dann nach Wochen ein dubioses Vergleichsangebot, weit unter der ursprünglichen Forderung. Reagiert man wieder nicht, wars das im Allgemeinen.

Sie können auch die Forderung als unberechtigt zurückweisen. Weisen Sie per Einschreiben die Forderung zurück und widerrufen Sie den Vertrag. Rechtlich brauchen Sie auf weitere Mahnungen nicht mehr zu reagieren.

Erste Regel… Lassen Sie sich weder von Mahnungen noch Inkasso-Schreiben einschüchtern.

Gerichtlicher Mahnbescheid
Sollte es wirklich soweit kommen, dass Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung wirklich besteht, wenn der Mahnbescheid beantragt wird. Legen Sie sofort Widerspruch gegen die Forderung ein. Dem Mahnbescheid liegt ein Widerspruch anbei und Sie machen einen Haken bei: „Ich widerspreche der vollen Forderung“. Unterschreiben Sie diesen Widerspruch und schicken Sie ihn an das Mahngericht zurück. Jetzt ist der Abzock-Gläubiger in der Beweispflicht. Mir persönlich ist kein Fall bekannt, wo das gerichtliche Mahnverfahren bis zu einem Vollstreckungsbescheid ging.

Minderjährige können nicht belangt werden
Tappt ein Minderjähriger in die Vertragsfalle, müssen die gesetzlichen Vertreter vorher oder aber erst im Nachhinein zustimmen. Ohne Zustimmung ist der Vertrag nicht wirksam.

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