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Facebook schützt im App-Zentrum die Daten deutscher Nutzer nicht ausreichend und muss nachbessern; das hat das Kammergericht Berlin entschieden und eine Entscheidung des Landgerichts bestätigt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt. Grund für die Auseinandersetzung ist die „umfassende Datenweitergabe“ an Anbieter von Spiele-Apps. So wurde über die Schaltfläche „Sofort spielen“ Mail-Adresse, Statusmeldungen und weitere Daten des Nutzers an den Spieler übertragen.
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