Das WWW und wann oder wie sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Wir machen keinerlei Rechtsberatung. Wir halten nur unsere persönlichen Erfahrungen in diesem Artikel fest. Wenn Sie extrem unsicher sind, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Es gibt Situationen, da ist es leider unumgänglich.
Das ist meist bei Copyright-Verletzung oder illegalen Downloads. Aber egal wie auch immer, es gibt sicher schon Nutzererfahrungen über genau Ihre Situation. Angenommen Sie bekommen eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt Mustermann (Name gilt nur als Beispiel). Geben Sie einfach in die Suchmaschine „Abmahnung Mustermann“ ein. Ich garantiere, dass Sie fündig werden. Die meisten Abmahner sind nämlich schon recht bekannt im WWW. Vielleicht schmunzeln Sie jetzt. Aber glauben Sie mir, dass es viele Nutzer gibt, die das nicht tun. Sie sind so erschrocken, dass sie sofort zu ihrem „Hausanwalt“ gehen. Wenn dieser auf Internet-Recht spezialisiert ist, Glück gehabt. Aber leider ist dies nicht immer der Fall. Ich habe vor einigen Jahren auch aufgrund einer Abmahnung meinen „Hausanwalt“ eingeschaltet. Er konnte mir zwar helfen, aber das für schlappe 500 Euro Hornorar. Ganz zu Schweigen von den 1200 Euro, die ich als Vergleich zahlen musste. Hätte ich vorher im WWW recherchiert, wäre das Hornorar 200 Euro gewesen und keine Vergleichszahlung. Herzallerliebst, oder?!
Es ging damals um eine Copyright-Verletzung. Ich hätte ein Bild aus dem Netz kopiert und für meine Homepage verwendet ohne Einwilligung. Von wegen…ich hatte nachweislich für 2,40 Euro die Nutzungs-Lizenz erworben. Ich hatte lediglich keinen Copyright-Hinweis zu dem Bild gemacht. Ist zwar rechtlich auch nicht in Ordnung, aber bei Weitem nicht so schlimm wie geklaut. Ich habe solche Fälle inzwischen genug mitbekommen und keiner musste einen Vergleich zahlen. Allerdings vorausgesetzt, dass man nachweislich eine Nutzungs-Lizenz vorweisen kann.
Nichts ist im WWW so unklar, wie Streaming und Downloads. Der kleine, feine Unterschied…beim Streaming wird etwas ausschließlich online betrachtet, ohne Herunterladen. Der Download, z. b. eines Filmes oder Bundesligaspieles ist im rechtlichen Sinne eine Vervielfältigung und ist somit eine Verletzung gegen das Urheberrecht.
Am 5. Juni 2014 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Streaming ohne Herunterladen der Inhalte, eine legale Handlung ist. Das Urheberrecht greift nur, wenn es sich um eine Vervielfältigung handelt, wie bei einem Download.
Der Urheber eines Werkes hat nur das Recht über die Vervielfältigung zu entscheiden. Nach Paragraph 44a des Urheberrechtgesetzes ist das Streaming nur eine vorübergehende Vervielfältigungshandlung und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens und somit ausnahmsweise zulässig.
Allerdings ist das Streaming nur dann zulässig, wenn es sich um eine rechtmäßige Nutzung handelt. Nur dann gilt die Ausnahmeregelung von §44a des UrhG. Und hier scheiden sich die sprichwörtlichen Geister. Mitunter gibt es immer wieder Abmahnwellen und nicht immer ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Sollten Sie so eine Abmahnung bekommen, wenden Sie sich auf jeden Fall an einen Rechtsbeistand. Oft ist es für den Nutzer nicht ersichtlich, ob es sich nun um einen legalen Stream handelt, oder um rechtswidriges Material.
Oft denkt man, dass es sich bei einer Mail eines Rechtsanwaltes/Abmahner um Betrug oder Abzocke handelt. Leider ist das eher selten der Fall. Ein Anwaltsschreiben wird IMMER auch auf dem Postweg zugestellt. Per Mail ist nur die Vorankündigung. Wenn Sie eine Abmahnung bekommen, erst einmal googeln, wie zu Anfangs bereits erwähnt.