GEZ – Rundfunkgebühren das leidige Thema

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GEZ – die staatlich geförderte Abzocke!

Dieser Artikel hat nicht unbedingt mit Internetbetrug und Spam zu tun. Allerdings ist es nach meiner persönlichen Meinung schon eine Art Abzocke.

Gefunden bei www.computerbild.de

Warum brauchen die Sender überhaupt mehr Geld? 2019 und 2020 schreibt der WDR schwarze Zahlen, gab die Rundfunkanstalt Ende 2018 bekannt: In jedem der zwei Jahre nimmt sie voraussichtlich 1,4 Milliarden Euro ein – und braucht ihre angesparten Rücklagen auf.

Ja, ne, iss klar. Bald hat es sich aus Kostengründen ja auch ausgelindelt mit der berühmten Straße. Würde mich mal interessieren, wie hoch da die Produktionskosten eigentlich sind. Böse Zungen behaupten, dass dies die einzigste gute Sendung bei der ARD ist. Abgesehen von dem ein oder anderen „Tatort“.  Naja, es gibt ja auch noch die Sportschau und das aktuelle Sportstudio. Schau mer mal, wie lange sich das noch finanzieren lässt. Achja, die Nachrichten gibt es ja auch noch. Hierbei glaube ich eh nur dem Wetterbericht. Aber das ist eine andere „Baustelle“. 🙂

1,4 Milliarden sind wirklich wenig. Die armen, armen Sender…sooooooo arm. Eine Runde Mitleid.

Eine Aussage hat mir ganz besonders „gut“ gefallen

„Ein weiteres Einfrieren des Rundfunkbeitrags nach 2020 würde die Leistungen des WDR wie auch der ARD ernsthaft gefährden“, erklärte der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, Andreas Meyer-Lauber.

Na und??! Krass genug, dass man auch zahlen muss, wenn man gar keinen Fernseher hat. Aber man könnte sich ja einen zulegen. Ich kenne genug Leute, mich eingeschlossen, die sowieso nur über dass WWW TV schauen. Die ARD, das ZDF und der WDR gehören sicher nicht dazu. Frei nach dem Slogan:

Mit ARD und ZDF reiern Sie in den ersten Sitzen.

Nicht genug…jetzt sollen die Gebühren eventuell jährlich automatisch steigen. Derzeit muss jeder Haushalt für diese Schrott-Sender monatlich 17,50 Euro berappen und das ist mehr als genug.

Ich bin gespannt, ob bald jeder Haushalt KFZ-Steuer zahlen muss, obwohl kein Auto vorhanden ist. Tja, man könnte sich ja eines zulegen.

Noch so eine herzallerliebste Aussage:

Die Rundfunkkommission ist ein Forum, in dem sich die deutschen Bundesländer zum Thema Rundfunk und gemeinsame Medienpolitik verständigen. Ihre Idee: den Rundfunkbeitrag an einen Index koppeln – zum Beispiel die Inflationsrate. So müssten Politiker nicht mehr regelmäßig mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk über dessen Finanzierung streiten. Die Verknüpfung von Rundfunkgebür und Inflationsrate würde bedeuten: Beitragszahler müssen jedes Jahr tiefer in die Tasche greifen, auch wenn Löhne und Gehälter sich nicht ändern. Das hatte 2018 schon der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vorgeschlagen. Dem Vorschlag der Rundfunkkommission gegenüber sind neben SPD-Politikern auch Markus Söder (CSU) und Daniel Günther (CDU) nicht abgeneigt.

Hier behalte ich lieber mal für mich, wogegen ich nicht abgeneigt wäre.

Tja… Das Volk bekommt und verdient immer das was es  gewählt hat. Mir jedenfalls schwillt der sprichwörtliche Kamm…aber sowas von…

Den vollständigen Artikel finden Sie bei Interesse hier:  www.computerbild.de

Zurück zur Sachlichkeit. 🙂 Ich habe ein interessantes Video von der Kanzlei WBS gefunden. Da hilft uns Rechtsanwalt Christian Solmecke einen besseren Durchblick zu bekommen.

 

Gefunden bei www.merkur.de/

„Besondere wirtschaftliche Härte“ – Ausnahmefälle werden befreit

Personen, die zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG beziehen, können sich auf Antrag hin befreien lassen beziehungsweise eine Minderung des Beitragspreises erhalten.

Diese Haushalte unterliegen einer „besonderen wirtschaftlichen Härte“ – und sind daher bei den Rundfunkgebühren zu berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem:

  • Sozialhilfeempfänger
  • Asylbewerber
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter
  • Pflegebedürftige
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
  • BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe
  • Empfänger von Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Taubblinde Personen
  • Empfänger von Blindenhilfe
  • Sonderfürsorgeberechtigte

Schwerbehinderte können dagegen eine Beitragsminderung von 5,99 Euro pro Monat beantragen und müssen diesen mit dem Merkzeichen „RF“ im Ausweis kennzeichnen.

Zum vollständigen Artikel www.merkur.de/


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