http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/8177-ebay-abbruch-auktion-schadensersatz.html
Lt. BGH-Urteil vom 12.11.14 (Az.: VIII ZR 41/14) wird bei einem vorzeitigen Abbruch der Auktion an den bis dahin Höchstbietenden Schadenersatz zugesprochen.
Vorausgegangen war die Auktion eines Gebrauchtwagens, welcher mit 1 Euro Auktionsbeginn in eBay eingestellt war. Ein Käufer gab das Gebot von 1 Euro ab und hatte als Preisobergrenze 500 Euro eingegeben. Gleich nach dem ersten 1-Euro Angebot brach der Verkäufer die Auktion ab und teilte dem Höchstbietenden mit, dass er einen privaten Käufer gefunden hat, der ihm 4200 Euro für das Auto bezahlt. Der Höchstbietende verlangte daraufhin Schadensersatz, da ihm nach seiner Meinung das Auto zustehen würde. In erster Instanz erhielt er bereits recht ( Az.: 3 O 527/12 ).
Der Käufer legte Berufung ein (OLG Jena, Entscheidung vom 15.01.2014, Az.: 7 U 399/13), welche erfolglos blieb. In letzter Instanz entschied dann der Bundesgerichtshof im Rahmen der Revision des Verkäufers.
Zur Urteilsbegründung:
Der BGH sprach dem Käufer wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages einen Schadensersatz i. H. von sage und schreibe 5.249,00 Euro zu. Das Auto hatte nämlich bis dahin noch einen Wert von 5.250,00 Euro. Dass der Käufer eine Preisobergrenze von 500 Euro festgelegt hatte, spielte dabei keine Rolle. Da der Verkäufer das Auto ab 1 Euro eingestellt hatte war Sittenwidrigkeit nach § 138 Absatz 1 BGB nicht gegeben. Der Verkäufer trägt das volle Risiko, wenn er keinen höheren Mindestbetrag festsetzt.
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Hätte ich das schon früher gewusst, wäre schon so einiges an Schadensersatz-Forderungen möglich gewesen. Naja, für die Zukunft weiß ich es und auch, was ich selbst wie und wann in eBay einstelle. 😉
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