Quelle: http://www.stern.de/digital/telefon/verbraucherschutz-tipps-gegen-unerlaubte-telefonwerbung-708034.html
Unerlaubte Telefonwerbung kann künftig teuer werden. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Verbraucherschutz ausgebaut. Verstöße werden nun von der Bundesnetzagentur verfolgt und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Damit können sie mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, wie die Behörde in Bonn mitteilte. „Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis“, erklärte Behördenpräsident Matthias Kurth. „Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben.“ Mit diesem Gesetz (bereits seit 2009) haben Verbraucher auch mehr Möglichkeiten, telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Anders als bisher gibt es ein Widerrufsrecht ab sofort auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lotto-Verträge. In diesen Bereichen kommt es laut Justizministerium besonders häufig zu unerlaubter Telefonwerbung. Inzwischen kommen noch jede Menge Vergleichsanrufe von Versicherungen und Energieanbietern hinzu.
Welche Unternehmen betreiben Telefonwerbung und was bieten sie an?
Telefonwerbung kann den Verbraucher regelrecht überrumpeln. Oft bleibt kaum Zeit zu überlegen, ob der Kauf eines Produkts oder der Vertrag über eine Dienstleistung sinnvoll und der Preis angemessen ist. Ist Telefonwerbung grundsätzlich verboten? Werbeanrufe sind nur zulässig bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers. Mit dem neuen Gesetz ist nun verbindlich vorgeschrieben, dass diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen muss. Sie darf nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Auch dürfen sich Anrufer nicht auf eine in einem völlig anderen Zusammenhang gegebene Einwilligung des Verbrauchers berufen. Oft geben Verbraucher unwissentlich eine solche Zustimmung ab – etwa bei Preisausschreiben. Diese können sie jedoch jederzeit widerrufen. Wie kann ich mich vor Werbeanrufen schützen? Gegen die Anrufe selbst gibt es kein Mittel, sofern die eigene Rufnummer im Umlauf ist. Verbraucherschützer raten bei unerlaubten Anrufen, den Anrufer offensiv zur Rede zu stellen. Betroffene sollten den Namen des Anrufers und seiner Firma sowie den Grund des Anrufs erfragen. Zudem sollte der Angerufene darauf hinweisen, dass weitere Anrufe unerwünscht sind, und die Löschung seiner Daten verlangen. Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden, um gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Bieten die Telefongesellschaften Schutz vor Werbeanrufen? Telefonkunden können bei ihren Anbietern beantragen, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht durchgestellt werden. Gerade bei Telefonwerbung wurde bislang häufig die Rufnummer nicht angezeigt. Dem neuen Gesetz zufolge ist die Rufnummernunterdrückung künftig allerdings verboten. Darf der Werbeanrufer seine Telefonnummer unterdrücken? Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bislang nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro. Können am Telefon abgeschlossene Verträge rückgängig gemacht werden? Grundsätzlich besteht ein Widerrufsrecht. Verbraucher können innerhalb von zwei Wochen bis vier Wochen ohne Angabe von Gründen am Telefon geschlossene Verträge widerrufen. Die gilt nun auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie für Lotto- und Wettangebote, die bislang ausgenommen waren. Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wird er darüber nicht informiert, kann er auch noch später widerrufen. Was kann ich tun, wenn einfach Geld von meinem Konto abgebucht wurde? In der Vergangenheit kam es vor, dass nach Werbeanrufen Geld ohne vorherige Zustimmung vom Konto abgebucht wurde. Dies passiert auch heute noch oft. In diesen Fällen sollten sich Verbraucher an ihre Bank wenden. Die Kreditinstitute machen die Buchung wieder rückgängig. Unternehmen dürfen Geld von fremden Konten nur abbuchen, wenn deren Inhaber vorher eine entsprechende Einzugsermächtigung unterschrieben haben. Der Bankenverband empfiehlt Verbrauchern, auf ihren Kontoauszügen die Abbuchungen regelmäßig zu kontrollieren. Wo kann ich unerlaubte Telefonwerbung melden? Verstöße gegen das Verbot verfolgt die Bundesnetzagentur in Bonn, die die Verbraucher um Mithilfe bittet. Nur mit detaillierten Beschwerden kann die Agentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und letztlich Bußgelder verhängen. Eine gute Möglichkeit ist, die Informationen an eine Verbraucherzentrale weiterzuleiten, oder direkt bei der „https://www.bundesnetzagentur.de“ , wo Sie etliche Meldeformulare zum online-Ausfüllen finden.