Was ist eigentlich Filsharing?
Sehr vereinfacht versteht man darunter, dass ein User Dateien auf einer geeigneten Plattform zur Verfügung stellt, die von anderen Personen downgeloadet werden können. Die Plattform, welche sowas ermöglicht ist eine sogenannte Tauschbörse (Peer-to-Peer Netzwerke). Es können auf diese Art Filme, Musik, Fernsehmitschnitte etc. untereinander ohne großen Aufwand verbreitet werden. Eines der ersten und kostenlosen Netzwerke war „Napster“.
Napster war eines dieser zentralen, organisierten und gleichzeitig kostenlosen Netzwerke, mit denen Musik verbreitet wurde. Es wurde relativ schnell von Musikbands gegen die kostenlose Verbreitung ihrer Musikstücke geklagt. Napster ist daher jetzt eine „kostenpflichtige“ Tauschbörse geworden und dennoch sehr preiswert.
Im Grunde ist Filesharing eine tolle Sache, sofern kein geschütztes Material weitergegeben und/oder downgeloadet wird. Aber im Bezug auf z. B. urheberrechtlich geschützte Bilder, ist es wesentlich complexer in der Beweislage. In den allermeisten Fällen kommt man mit einem sogenannten „blauen Auge“ ganz gut davon und oft entstehen auch Verwechslungen und es handelt sich um eine ganz andere Person.
Sollten Sie in Ihrem Briefkasten eine anwaltliche Abmahnung wegen ilegalem Filesharing finden, erst einmal Ruhe bewahren. In vielen Foren können Sie nachlesen, dass die Sache einfach auszusitzen ist und man nichts mehr hört. Aber genau das kann dann richtig teuer werden wenn es daraufhin zu einer Unterlassungsklage oder einstweiligen Verfügung kommt. Hierbei spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob die Abmahnung zu recht oder zu unrecht war. Genausowenig sollten Sie sich auf eine vorgeschlagene Vergleichszahlung etc. einlassen und schon gar nicht die beigefügte Unterlassungs-Erklärung unterschreiben.
Wir raten dringendst in jedem Fall einen Anwalt einzuschalten.
Im Netz finden Sie solche Anwälte zuhauf und in vielen Preiskategorien. Setzen Sie sich mit einigen in Verbindung und fragen Sie nach Pauschalpreisen. Oft stehen die Preise schon auf der Webseite. Bislang kenne ich keine Person, welche schlechte Erfahrungen mit einem Online-Anwalt gemacht hat…bis auf die Preise. 😉 Ich selbst bekam einmal eine Abmahnung wegen einem urheberrechtlich geschütztem Bild. Ich hatte die Lizenz zwar für den Download gezahlt, aber leider keinen Copyright-Vermerk. Ursprünglich wurden insges. 1200,- Euro gefordert, aber ich kam zum Glück, dank eines Anwaltes, mit insgesamt 200,- Euro hin. Hätte ich damals überhaupt nicht reagiert, wäre es schlimmstenfalls zu einer einstweiligen Verfügung gekommen, und die hätte mich schlappe 5000.- Euro gekostet.