Quelle: http://www.presseportal.de/pm/7846/2000690/cdu_csu_bundestagsfraktion
02.03.2011
Holzenkamp/Heil: Abzocke mit Warteschleifen hat endlich ein Ende
Berlin (ots) – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält wichtige Verbesserungen für die Verbraucher. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:
„Die Unionsfraktion im Bundestag begrüßt die neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG), mit denen die Rechte der Verbraucher wesentlich gestärkt werden. Die christlich-liberale Koalition hält, was sie verspricht: Mit der heute beschlossenen Novelle beenden wir endgültig die Abzocke mit teuren Warteschleifen. Wir sorgen dafür, dass die Verbraucher bei der Nutzung von Mehrwertdiensten erst dann bezahlen, wenn sie auch mit einem Mitarbeiter in Kontakt treten. Das Geschäftsmodell, mit überteuerten und endlosen Warteschleifen den Kunden Geld aus der Tasche zu ziehen, wird damit bald beendet. Servicenummern dürfen etwas kosten, aber erst dann, wenn den Kunden auch wirklich geholfen wird.
Weitere Verbesserungen im TKG bringen uns dem Ziel eines „sauberen“ Telefons wesentlich näher. Damit sind weitere Kernforderungen der Unionsfraktion umgesetzt worden. Ebenfalls konnten wir durchsetzen, dass Kunden, wenn sie mit dem Handy das Internet nutzen und dabei in Kostenfallen geraten, einen Widerspruch gegen einzelne Rechnungsposten einlegen können.
Mehr Rechte, weniger Abzocke, schnellerer Anbieterwechsel, mehr Kompetenzen und mehr Schutz im Telekommunikationsdschungel – dies alles sind spürbare Erfolge für unsere Verbraucher.“
Hintergrund: Zu den Verbesserungen im TKG gehören weiterhin:
– eine generelle Preisansagepflicht auch bei Call-by-Call Anrufen,
d.h. bei Auswahl des Telefonanbieters von Anruf zu Anruf,
– die Ausweitung der Widerrufsrechte für Verbraucher bei
Mobilfunkverträgen und
– die Möglichkeit, die Mitnahme von Rufnummern innerhalb von einem
Arbeitstag umzusetzen.