Abmahnung erhalten – Abmahnung wegen Copyright – was tun?

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In diesem Artikel, ist nicht der gesamte Gesetzestext zu finden, sondern nur die wichtigen Punkte, die Sie beachten sollten.

Sie bekommen von einer Anwaltskanzlei eine E-Mail, in der Ihnen eine Copyright-Verletzung unterstellt wird. Uns ist das vor einigen Wochen auch passiert. Es wurde ein Bild regulär von der „aboutpixel.de“ downgeloadet und zu einem Artikel eingestellt. Der Quellnachweis war angegeben, denn darauf achten wir besonders. Allerdings wurde in der Seite was geändert und dadurch ging der Quellnachweis irgendwie verloren und keiner hat es gemerkt.

Es kam dann ein Abmahnschreiben des Rechtsanwaltes und der Streitwert wurde mit 6000 Euro veranschlagt. Auf jeden Fall wurde im Endeffekt ein Betrag von rund 1200 Euro gefordert mit Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zuerst ist der Schock natürlich groß, wenn so ein Schreiben ins Haus flattert. Am nächsten Tag kam dann das Anwaltsschreiben mit der Post, was rechtliche Voraussetzung ist, denn nur eine E-Mail reicht gerichtlich nicht aus und diese kommen sowieso nur von Abzockern, ohne rechtliche Handhabe.

Sollte so eine Abmahnung bei Ihnen im Briefkasten sein, erst einmal ruhig durchatmen und nicht in Panik kommen. In unserem Fall war die Abmahnung durchaus rechtens, denn es muß generell immer der Quellnachweis-Copyright angegeben werden. Zum Glück hatten wir das Photo gegen Lizenzgebühr downgeloadet (60 Cent) und nicht einfach nur kopiert. Wie auch immer, der Streitwert von 6000 Euro und die geforderte Summe, waren haltlos überzogen.

Leider müssen Sie tätig werden und können dieses Anwaltsschreiben nicht einfach ignorieren, sonst kanns richtig teuer werden. Nehmen Sie aber weder mit dem gegnerischen Anwalt, noch mit dem Kläger Kontakt auf und auch auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben. Auf jeden Fall sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der sich im Online-Recht auskennt.




Wir suchten im WWW nach einem geeigneten Anwalt und es gibt etliche, welche genau auf die Copyright-Verletzungen spezialisiert sind. Wir mailten ca. 10 Anwaltskanzleien an und schickten die E-Mail des Kläger-Anwaltes mit. Also lange mussten wir nicht warten und es erfolgte fast umgehend ein Rückruf der angemailten Anwälte. Ich empfehle Ihnen genau dieses Verfahren, wenn Sie nicht selbst einen geeigneten Rechtsanwalt dafür haben.

Die Kanzleien, die sich bei uns meldeten hatten eine enorme Preisspanne. Die Pauschalen lagen im vorgerichtlichen Bereich zwischen 200 und 600 Euro für das gleiche Wissen und die gleichen Leistungen. Aus diesem Grund empfehlen wir auch, dass Sie mehrere Kanzleien kontaktieren.

Der Anwalt ändert dann die Unterlassungserklärung leicht ab, welche Sie dann bedenkenlos unterschreiben können. Leider werden Sie aber mit „Null“ nicht davonkommen und unser Anwalt hat einen Gegenvergleich von 400 Euro angeboten. In der Regel wird so ein Vergleich angenommen.

Wir haben daraus gelernt, und stellen komplett auf eigene Photos um. Was uns ärgert, dass wir vorher von dem Eigentümer des Bildes keine Information bekommen haben und er gleich einen Anwalt eingeschaltet hat. Da liegt der Verdacht nahe, dass er einfach nur auf das Geld aus ist, was ich aber jetzt nicht direkt unterstelle. Wir haben zwar in unseren AGB’s extra erwähnt: „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“, aber das muss gesetzlich nicht beachtet werden.

Wenn Sie Bilder aus dem Internet verwenden, lassen Sie sich unbedingt auch das Einverständnis des Eigners geben. Sollten Sie keine extra Erlaubnis haben, reicht der reine Copyright-Vermerk nicht aus. Benutzen Sie lieber Plattformen, wo Sie Bilder für wenig Geld regulär downloaden können, aber vergessen Sie nie den Quellnachweis.

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