Tipps für den Umgang mit Internetabzockern

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Quelle: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ130453935510178/link462241A.html

Internet-Abzocke, Abo-Betrug


Tipps für den Umgang mit Internetabzockern

Bevor Sie sich bei einem Angebot registrieren:

  • Lesen Sie die Seite aufmerksam und in aller Ruhe durch!
  • Werfen Sie einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
  • Durchsuchen Sie die Seite nach einem versteckten Kostenhinweis und scrollen Sie bis ans Seitenende!
  • Gehen Sie zurückhaltend und sparsam mit ihren persönlichen Daten um!
  • Bevor Sie per Mausklick Ihre Anmeldung bestätigen, lesen Sie die Vertragsbedingungen gewissenhaft. Ist dort die Rede von Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen, weist dies meistens auf eine vertragliche Bindung hin – die mit Kosten verbunden ist.
  • Prüfen Sie, ob die Möglichkeit des zweiwöchigen Widerrufs besteht!
  • Im Impressum müssen die Identität und die Anschrift des Betreibers erkennbar sein. Unseriöse Betreiber führen dort meist nur ein Postfach an. Seien Sie vorsichtig, wenn der Anbieter im Ausland sitzt. Dann kann es schwierig sein, bei Reklamationen sein Recht durchzusetzen.

Wenn Sie plötzlich eine hohe Rechnung erhalten:

  • Gehen Sie nicht darauf ein und zahlen Sie auf keinen Fall!
  • Widersprechen Sie der Forderung per Brief. Sie können dafür unsere Musterbriefe Forderungen gegenüber Minderjährigen bzw. Forderungen gegenüber Erwachsenen verwenden, die Sie entsprechend anpassen bzw. um Ihre persönlichen Daten ergänzen. Schicken Sie den Brief per Einschreiben/Rückschein, um einen Nachweis in Händen zu halten.
  • Haben Minderjährige den vermeintlichen Vertrag abgeschlossen, sollten die Erziehungsberechtigten dem Anbieter mitteilen, dass der Vertrag unwirksam ist und nicht genehmigt wird.
  • Stellen Sie sich auf Schreiben von Rechtsanwälten und Inkassobüros ein! Lassen Sie sich von Mahnungen und Inkassoschreiben des Anbieters nicht unter Druck setzen! Die Unternehmen haben keinerlei Pfändungsrechte. Handlungsbedarf besteht erst, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Vor Gericht landet allerdings kaum ein Fall.

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