Darf der Arbeitgeber die Tastatureingaben der Mitarbeiter aufzeichnen?

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Arbeitgeber darf Tastatureingaben der Mitarbeiter nicht aufzeichnen.

Ein Urteil, welches wohl sehr interessiert.

Nürnberg (D-AH/fk) – Arbeitgeber dürfen Tastatureingaben ihrer Mitarbeiter nicht grundlos aufzeichnen. Denn dafür ist ein begründeter Verdacht nötig, entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 681/16).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, installierte ein Unternehmen auf dem Dienst-PC eines angestellten Web-Entwicklers einen sog. Keylogger. Dieser zeichnete die Tastatureingaben des Mitarbeiters auf und fertigte in regelmäßigen Abständen Screenshots des Bildschirms an. Anhand dieser Daten fiel dem Arbeitgeber auf, dass der Mitarbeiter seinen Dienst-PC auch für private Angelegenheiten genutzt hatte. Zwar gab er an, dies nur in seinen Pausen getan zu haben, doch das Unternehmen kündigte ihm fristlos. Dagegen ging der Web-Entwickler vor Gericht.

Das Bundesarbeitsgericht erklärte die Kündigung für unrechtmäßig und bestätigte damit auch die Urteile aller vorherigen Instanzen. Die aufgezeichneten Daten seien vor Gericht nicht verwertbar. Der Arbeitgeber habe damit nämlich das Recht seines Mitarbeiters auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Es habe zu keinem Zeitpunkt ein begründeter Verdacht einer Straftat oder anderer schwerwiegender Pflichtverletzungen bestanden. „Eine derartige Überwachung ist somit unverhältnismäßig und daher unzulässig“, erklärt Rechtsanwalt Thorsten Ruge (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Die private Nutzung des Computers während der Arbeitszeit sei zwar an sich ausreichend, dem Angestellten zu kündigen. Jedoch nicht ohne vorherige Abmahnung.

Allerdings stellt sich mir die Frage ganz zu Anfangs…Wie müsste ein begründeter Verdacht aussehen? Für mich persönlich eine ziemlich schwammige Entscheidung und letztendlich schützt sie den Mitarbeiter auch nicht besonders. Für den Arbeitgeber solle es ein Leichtes sein, einen begründeten Verdacht zu finden, wenn er unbedingt einen braucht. Und ist erst einmal die Abmahnung ausgesprochen, wird mit Sicherheit bald ein Grund zum Rauswurf gegeben sein.

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