Achtung Scam / Vorschussbetrug!
Betreff:
【Vorladung Nr. 00124PH714】 – HAFTUNGSBESCHREIBUNG GEGEN SIE
Von:
Bundespolizei Nr. 5874146232
jean-francois-d.courtes@ac-limoges.fr
Auf Ersuchen von Herr Dieter ROMANN, Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, die zur Direktorin der Europol-„Brigade
für den Schutz von Minderjährigen“ gewählt wurde, senden wir Ihnen diese Vorladung. Die(VEK) oder Vorladung durch
einen Kriminalpolizisten ist in Artikel 390-1 der Strafprozessordnung vorgesehen. Sie ist gleichbedeutend m iteiner
Vorladung vor Gericht und wird von der Staatsanwaltschaft beschlossen.
Gemäß den Bestimmungen \On Artikel 372 des Strafgesetzbuches, der besagt: „Jede unsittliche Handlung, die ohne Gewalt
oder Drohung an der Person oder mit Hilfe eines Kindes beiderlei Geschlechts unter 16 Jahren begangen wird, wird mit
Freiheitsentzug bestraft. Artikel 227-23 des Strafgesetzbuches besagt : « Das Festhalten, Aufnehmen oder Übertragen des
Bildes oder der Darstellung eines Minderjährigen zum Zwecke der Verbreitung, wenn dieses Bild oder diese Darstellung
pornografisch ist, wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Geldstrafe von 75.000 Euro geahndet. Wir werden
rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, kurz nachdem eine computergestützte Beschlagnahme der Cyber-lnfiltration für :
Kinderpornographie
Pädophilie
Exhibitionismus
Cyber-Pornografie
Sexueller Menschenhandel
Zu Ihrer Information : Das Gesetz 390-1 der Strafprozessordnung \Om März 2007 verschärft die Strafen, wenn Prostitution,
sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung über das Internet begangen
wurden. Sie haben die Straftat begangen, nachdem Sie im Internet (auf einer Anzeigenseite) gezielt kinderpornografische
Videos angeschaut haben. NacktfotosNideos von Minderjährigen wurden von unserem Cyber-Constable aufgezeichnet und
bilden den Beweis für Ihre Straftaten.
Im Interesse der Vertraulichkeit, die wir Ihnen mit dieser E-Mail zukommen lassen, werden Sie gebeten, Ihren Fall schriftlich
darzulegen, damit Ihre Begründungen geprüft und verifiziert werden können, um die Sanktionen zu bewerten; dies innerhalb
einer strengen Frist von 72 Stunden . Nach Ablauf dieser Frist sind wir verpflichtet, unseren Bericht an Dr. Hans-Joachim
Heßler, Präsident des Oberlandesgerichts, weiterzuleiten, damit diese einen Haftbefehl gegen Sie ausstellen kann, und wir
werden Ihre sofortige Verhaftung durch die Ihrem Wohnort nächstgelegene Gendarmerie veranlassen und Sie in das
nationale Register für Sexualstraftäter eintragen lassen. In diesem Fall wird Ihre Akte auch an die Vereinigungen zur
Bekämpfung der Pädophilie und an die Medien zur Veröffentlichung der bei der RNDS registrierten Person weitergeleitet.
Sie sind gewarnt.
Herr. Dieter ROMANN,
Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums
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BUNDESPOLIZEININSPEKTION MÜNCHEN
Löschen Sie diese Mail und keinen Grund zur Sorge. Es ist nichts anderes als ein Scam-Betrug auf der Basis von Erpressung. Es ist unglaublich wie dreist diese Kriminellen vorgehen.
So ein Schreiben würde niemals mit einer Mail als PDF-Anhang versendet. Außerdem würden Sie garantiert mit Ihrem vollen Namen und weiteren Personalien angeschrieben.
Hab eben zum zweiten mal diese Mail bekommen.
Jou, ich habe zweimal diese Mail erhalten.
Ganz abgesehen davon, dass die bei mir im Spam-Ordner war: ich öffne nie solche Anhänge und habe bisher alle Vorladungen zu Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht in Papierform erhalten. Ebenso die Antworten dieser Behörden. Obwohl ich schicke n sehr lange eine E-Mail-Adresse habe.